Clubordnung des SeniorenWanderClub71 Idstein
1. Wer sich der Wandergruppe anschließen will, sollte 4 - 5 km/h im Fußgängertempo gehen und auch mittlere Steigungen bewältigen können.
2. Alle zwei Monate erscheint ein Wanderplan. Dieser wird in der Gruppe verteilt bzw. kann von der Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden. In der Regel wird eine größere Wanderung angeboten (maximal 9 km = 1. Programm [P1]), sowie eine kleinere Wanderung (maximal 6 km = 2. Programm [P2]). Für die betagten Wanderer/innen (= 3. Programm [P3]) ergeben sich aber auch kürzere Strecken (maximal 2,5 km) oder die Fahrt direkt zum Wanderziel.
3. Die Teilnehmerzahl pro Wanderung ist durch die Aufnahmefähigkeit des Omnibusses und der Gaststätten auf genau 55 Personen beschränkt. Finden sich mehr Teilnehmer ein, als dieser Zahl entsprechen, müssen die Neulinge und die Seltenwanderer zurücktreten.
4. Die Kosten für die Busfahrten werden auf die Teilnehmer zurzeit mit 6,00 €/Person und Fahrt umgelegt. Sollte die Busfahrt teurer sein, wird der Differenzbetrag von der Wanderkasse getragen. Sollten keine Busfahrten durchgeführt werden können (z.B. behördliche Maßnahmen), werden Rundwanderwege angeboten. Die Fahrt zu den Startpunkten der Wanderungen geschieht dann in Eigenregie.
5. Für Gäste beträgt der Fahrpreis zurzeit 9,00 €/Person und Fahrt. Eine Ausnahme bilden Ganztagesfahrten, deren Kosten dem Wanderplan zu entnehmen sind. Wer sich für eine solche Fahrt angemeldet hat, ist zur Zahlung der Fahrtkosten verpflichtet, da die Entscheidung über das Stattfinden der Fahrt von den vorherigen hierfür vorliegenden Anmeldungen abhängt. Auch bei Fahrten mit vorheriger Anmeldung wird der Fahrpreis im Voraus kassiert.
6. Der monatliche Mitgliederbeitrag beträgt zurzeit 5,00 €/Person ab dem Beitrittsmonat. Der Jahresbeitrag von 60,00 €/Person muss komplett bis Ende Februar für das laufende Jahr überwiesen werden, d.h. es gibt keine monatliche Überweisung). Ehrenmitglieder und Mitglieder ab 85 Jahre und mindestens 20 Jahre Mitgliedschaft sind von der Beitragszahlung befreit. Da die Wanderkasse aber auch von Spenden getragen wird, wird um Spenden, z.B. bei Geburtstagen oder Jubiläen, gebeten. Der Mitgliedsbeitrag und Fahrpreis wird bei der Jahreshauptversammlung beschlossen.
7. Bei Sturm, Gewitter und Glatteis, sowie großer Hitze können Wanderungen aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig abgesagt werden. Eine Änderung erfolgt auch bei Einschränkungen von behördlicher Seite.
8. Jeder wandert auf eigene Gefahr und ist für den Schaden, den er verursacht, verantwortlich.
9. Es ist ratsam, auf den Wanderungen stets in Sichtkontakt mit der Gruppe zu bleiben, da nur dann im Notfall über Mobiltelefon schnelle Hilfe angefordert werden kann. Wanderer/innen, die die Gruppe vorzeitig verlassen, haben sich bei dem/der Wanderführer/in ihrer Gruppe abzumelden.
10. Die im Wanderplan angegebenen Rückfahrzeiten sind nicht verbindlich. Da gelegentlich früher aufgebrochen wird als zuvor festgelegt, ist es notwendig, auch am Zielort bei der Gruppe zu bleiben, da sonst die Rückfahrt mit der Zahl der gestarteten Gruppenteilnehmer nicht gewährleistet werden kann.
11. Die Gaststätten am Zielort verlangen zuweilen die Vorbestellung der Gerichte. Wer an der Teilnahme an einer Wanderung verhindert ist, für welche er eine Vorbestellung abgegeben hat, sollte sich spätestens am Vortag der Wanderung bei dem/der Clubverantwortlichen (Telefonnummer ist dem Wanderplan zu entnehmen) abmelden. Bei nicht Abmeldung muss das bestellte Essen bezahlt werden.
12. Der/die Clubverantwortliche oder der/die Wanderführ/in erkundigt sich am Schluss jeder Bewirtung bei der Bedienung der Gaststätte über den ordnungsgemäßen Verlauf der Abrechnung und Bezahlung von Speisen und Getränken. Im Fall von Unstimmigkeiten (Abrechnungsbeleg verlangen und aufbewahren!) müssen die Wanderer/innen an ihre Tische zurück gebeten werden, damit die Bedienung dort ihre Forderungen klären und verdeutlichen kann.
13. Wer sich vorzeitig von der Gruppe verabschiedet, muss sich beim Clubverantwortlichen oder Wanderführer abmelden.
14. Die Teilnahme an den Wanderungen gilt als Einverständnis mit dieser Clubordnung
Idstein, den 26.02.2017
Geändert am 01.05.2022